1. Unser Lieferservice für Sie
Für die Lieferung von Kleinserien und Einzelbestellungen fallen keine Versandkosten an. Unser Service stimmt mit Ihnen einen Liefertermin ab und liefert in der Regel innerhalb weniger Tage. Bedenken Sie aber, dass unsere Objekte keine Massenartikel sind und es sich in den meisten Fällen um limitierte Auflagen, in edlen Materialien und teilweise von Hand gefertigt und gegebenenfalls mit individuellen Mustern verziert, handelt. Nicht immer werden wir Lieferzeiten vermeiden können. In solchen Fällen können wir Ihren Auftrag auch in Teillieferungen ausführen, wobei wir natürlich die Versandkosten ebenfalls übernehmen.
2. Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Lastschrift unverzüglich oder ist per Rechnung innerhalb 10 Tagen nach Zugang der Objekte zu begleichen. Werden die Zahlungen in diesem Zeitraum vorgenommen kann der Kunde 2% Skonto abziehen. Bei einem Objektwert von über 3000,00€ ist eine fünfzigprozentige Anzahlung zu leisten. Werden größere Mengen geordert und entstehen daraus höhere Beträge können individuelle Zahlungsoptionen mit OOZIRA vereinbart werden.
Bis zum vollständigen Begleichen der Rechnungen bleibt OOZIRA Eigentümer der Objekte.
3. Wissenswertes zur Bestellung
Das dazugelieferte Serviceheft enthält Hinweise auf die produzierte Anzahl der jeweiligen Serie und ihre Stücknummer. Sie können also jederzeit prüfen ob die erhaltenen Objekte orginal und nach unseren Qualitätsmaßstäben gefertigt worden sind. Weiterhin enthält das Serviceheft Tips zur Pflege der OOZIRA Objekte. Unsere Objekte sind aus natürlichen Materialien und Werkstoffen gefertigt. Gerade Holz kann sich bei extremen Temperaturunterschieden und unsachgemäßer Benutzung z.B. bei hoher Feuchtigkeit und extremer Trockenheit verformen. Es können leichte Abweichungen von den Katalogabbildungen und Onlineangaben z.B. Gestalt der Maserung vorkommen. Da unsere Waren teilweise handgearbeitet und individuell angepasst sind, erachten wir leichte Unregelmäßigkeiten in Farbe, Form, Textur, Größe und "sichtbare" Handarbeit nicht als Mängel sondern als Qualitätsmerkmal.
4. Wissenswertes zum Umtausch
Falls Ihnen der bestellte Artikel nicht gefällt? Ganz einfach - Sie können ihn uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen an uns zurückschicken. Das vorangegangene, gesetzliche Rückgaberecht besteht natürlich nicht bei Lieferungen von Waren, die eigens für Sie hergestellt werden oder auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie z.B. Maßanfertigungen von Möbeln. Unsere Preise verstehen sich ohne Dekoration und sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Mit dem Erscheinen des neuen Kataloges verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, Preise anzupassen.
5. Anmerkungen zur Lieferpflicht
Schadensersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung, ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet.
Unsere Lieferpflicht setzt voraus, dass Sie Ihrerseits die von Ihnen eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere finanzieller Art aus früheren Aufträgen bei uns, erfüllen bzw. erfüllt haben. Verletzen Sie diese, so werden wir uns von der Lieferpflicht freistellen und sind berechtigt, sofortige Zahlung aller noch offenen Rechnungen, auch der noch nicht fälligen, zu verlangen und von noch nicht abgewickelten Aufträgen zurücktreten. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.
Hohenhenningen, 20.04.2006
A.) Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von OOZIRA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
OOZIRA sie schriftlich bestätigt.
B.) Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote von OOZIRA sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot von OOZIRA genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch OOZIRA. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Angestellte und kurzfristig Beschäftigte von OOZIRA sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
5. Der Vertrag ist von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen, z. B. der Insolvenz eines des Vertragspartner, kündbar. Liegt der Kündigungsgrund auf Seiten des Auftraggebers, werden 80% des Gesamtpreises fällig, wenn der Tag der Kündigung nicht unter zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin liegt. Erfolgt die Kündigung innerhalb der zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin, werden 100% des Betrages fällig. Kündigt OOZIRA den Vertrag, so hat OOZIRA einen Anspruch auf die geleisteten Arbeitsstunden mit einer Vergütung von € 30.- zzgl. MwSt., jedoch nicht mehr als den vereinbarten Endpreis.
C.) Preise
1. Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - ab Hohenhenningen. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
D.) Leistungen
1. OOZIRA setzt vorhandene CAD-, Text- und Bild-Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitalisierter Form vorliegen, entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Pläne und Informationen.
2. Bei einer ausdrücklich anberaumten Zwischenpräsentation, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, am Zwischenstand, gemäß der vertraglichen Vereinbarungen, geringfügige Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Bei weitergehenden Änderungswünschen und Folgeleistungen behält sich OOZIRA vor, diese zusätzlichen Leistungen auf Stundenbasis mit einem Satz von € 30.- zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
E.) Liefer- und Leistungsfrist
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OOZIRA die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen und der Drucker, behördliche Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl jeglicher, das Projekt betreffender, Vorlagen, auch wenn sie bei Lieferanten von OOZIRA oder deren Unterlieferanten auftreten - hat OOZIRA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OOZIRA, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als ein Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird OOZIRA von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich OOZIRA nur berufen, wenn OOZIRA den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
4. Sofern OOZIRA die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit auf Seiten von OOZIRA.
5. OOZIRA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Bei Vorliegen von durch OOZIRA zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei OOZIRA beginnt.
F.) Versand und Gefahrenübergang
1. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Kopien als Vorlagen bei OOZIRA abgegeben werden sollen. OOZIRA haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.
2. Die Gefahr der erstellten Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Büro von OOZIRA verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von OOZIRA unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert , geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
G.) Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder Leistung sowie der zur Korrektur übersandten oder übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung, also der Rückgabe eines gelesenen und korrigierten Vor- oder Zwischenerzeugnisses an das Büro, auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dasselbe gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist OOZIRA nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder OOZIRA Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen OOZIRA als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet OOZIRA nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck- und Kopierverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vor- oder Zwischenerzeugnis und Enderzeugnis.
5. Für Beeinträchtigungen bei der Abrufbarkeit von Internetseiten, die seitens des Hosting-Providers verschuldet sind, haftet OOZIRA nicht.
6. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Anweisungen von OOZIRA nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantielle Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
7. Für die notwendigen Systemvoraussetzungen zur Ausgabe und Nutzung der von OOZIRA gelieferten Daten, trägt der Auftraggeber selbst die Verantwortung. Eine eingehende Beratung diesbezüglich erfolgt im Vorfeld des Vertragsabschlusses.
8. OOZIRA hat eine Aufbewahrungspflicht von einem halben Jahr nach Fertigstellung des Projektes. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Datenverlust oder Ausfall der EDV-Anlage, behördliche Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl, entbinden OOZIRA von ihrer Aufbewahrungspflicht.
09. Für die inhaltliche Richtigkeit technischer Zeichnungen, Texte und Bilder übernimmt OOZIRA keine Haftung. Gleiches gilt für die, durch die betreffenden Medien verursachte, Benachteiligung und Verletzung der Rechte Dritter.
10. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
H.) Eigentumsvorbehalt
2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Leistung der Zahlung Eigentum von OOZIRA. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum von OOZIRA unentgeltlich.
I.) Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von OOZIRA 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Die Vergütung erfolgt in zwei Stufen. Die Zahlung von 50% des bis zur Zwischenpräsentation vereinbarten Pauschalbetrages, hat innerhalb von 10 Tagen nach der Zwischenpräsentation ohne eine gesonderte Aufforderung zu erfolgen. Der Abgabetermin ist direkt abhängig vom Eingangstermin der Zahlung der ersten Stufe auf das Konto von OOZIRA. Die Zahlung des Restbetrages, inklusive aller zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarten und abgeleisteten Zusatzleistungen, ist fällig zum Termin der Ab-/ Übergabe der Medien, bzw. der Rechnungsstellung, innerhalb von 10 Tagen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn OOZIRA über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. OOZIRA behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.
4. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Geltungsmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wenn OOZIRA Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt ist OOZIRA berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
5. Bei aus einer Insolvenz des Auftraggebers resultierenden Nichtzahlung oder Teilzahlung, hat eine Rückgabe aller dem Auftraggeber überlassenen Leistungen jedweder Form und Art (Vordrucke, Kopien, Daten) an OOZIRA zu erfolgen.
6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
J.) Geheimhaltung
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die OOZIRA im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
K.) Eigentum, Urheberrecht
1. Die von OOZIRA zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Webseiten, Filme, Vorabdrucke, Disketten, Festplattenspeicherungen, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von OOZIRA und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat OOZIRA von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
3. OOZIRA behält sich das Recht vor, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation
jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen schriftlichen Arbeit auf eigene
Kosten zu archivieren.
4. OOZIRA behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener
Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn ein
überwiegendes Interesse besteht und nur nach einer schriftlichen Benachrichtigung
von OOZIRA bis zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin.
L.) Impressum
1. OOZIRA kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat und muss dies schriftlich kundtun.
2. Liegt eine schriftliche Zustimmungsverweigerung des Auftraggebers nicht vor und ist nicht gegeben worden, so ist es weder dem Auftraggeber noch Dritten gestattet, dieses Impressum zu entfernen. Sollte ein Entfernung erfolgen, behält sich OOZIRA vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
M.) Datenschutz
1. Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über den Auftraggeber zu verarbeiten und zu speichern.
2. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
N.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse ist Hohenhenningen.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OOZIRA und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche internationale Kaufrecht ist nicht anwendbar.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Hohenhenningen, 20.04.2006